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Flächendeckende Breitbanderschließung im Gebiet der Stadt Leutershausen

 


hier: Markterkundung und Auswahlverfahren (Expose)

Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der

Bayerischen Breitbandrichtlinie

 1. Zieldefinition

 a. Die Stadt Leutershausen führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen

Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert

durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft,

Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

 b. Zeitgleich führt die Stadt Leutershausen ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der

“Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren

ergebnislos verlaufen ist. 

2. Unterversorgungssituation 

Die Stadt Leutershausen (Einwohner: 5613, Landkreis Ansbach) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d.h. Übertragungsgeschwindigkeit unter

1 Mbit/s). Betroffen sind alle Stadtteile der Stadt Leutershausen.

Die Stadt Leutershausen hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt.

Das Ergebnis liegt in Anlage bei und kann auf der Internetseite www.leutershausen.de eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Herrn Behr (siehe Ziffer 8) angefordert werden.

3. Zieldefinition 

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung

eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen,

Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte

in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für

Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s

im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im

Download zur Verfügung stehen. 

Für den gewerblichen Bereich ist insbesondere in den Stadtteilen Eckartsweiler, Frommetsfelden, Hetzweiler, Leutershausen und Wiedersbach eine Mindestanforderung von 6 – 10 Mbit/s zu gewährleisten. Aufgrund der vorhandenen Unternehmensbereiche muss auch ein hoher Upstream angeboten werden. Die garantierten Breitbandleistungen für den Down- und Upstream sind im Angebot ausdrücklich auszuweisen.

 Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen. 

4. Anforderungen 

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch

eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für

einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf

plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen

Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der

Breitbandrichtlinie. 

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers

- Referenzen

- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur

- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload

- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte

- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge

- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s

- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)

- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme 

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

 a. Bewertungskriterien

- Zuschussbedarf

- Höhe der Endkundenpreise

- Erschliessungsgrad

- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme 

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt, wobei dem Kriterium „Zuschussbedarf“ das höchste Gewicht beigemessen wird.

 b. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier

Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. 

c. Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten. 

d.Für den Fall, dass eine ganz oder teilweise kabelgebundene Lösung zur Herstellung der

Breitbandinfrastruktur Gegenstand des Angebotes sein sollte, ist die Stadt Leutershausen bereit, die Leerrohre/Kanäle für die Leerrohre selbst zu verlegen und dem Netzbetreiber zur Nutzung für Zwecke der Breitbanderschließung zu überlassen, soweit dies im Ergebnis wirtschaftlicher sein sollte. Eine Übertragung des Eigentums an den Leerrohren auf den Netzbetreiber erfolgt nicht. Zudem muss sich der Netzbetreiber verpflichten, freie Kapazitäten in den Leerrohren offen und diskriminierungsfrei anderen interessierten Netzbetreibern zur Herstellung bedarfsgerechter Breitbandzugänge für Endkunden zur Verfügung zu stellen; ausgenommen davon können nur Fälle bleiben, in denen dies aus technischen Gründen eindeutig nicht möglich ist." 

6. Sonstiges 

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese

vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der

Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche

sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen

beziehen, eingehalten werden. 

 

7. Fristen 

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 19.04.2011 beim Breitbandpaten der Stadt Leutershausen eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 05.05.2011 beim Breitbandpaten der Stadt Leutershausen eingegangen sein (siehe Ziffer 8). 

8. Ansprechpartner 

Ansprechpartner ist der städtische Breitbandpate Herr Behr, Am Markt 1 – 3, 91578 Leutershausen (Tel. 09823/951-23, Fax 09823/951-50, E-Mail werner.behr@leutershausen.de)

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Breitbandinitiative Bayern unter www.breitband.bayern.de

Nähere Auskünfte erteilt der Breitbandpate der Stadt Leutershausen, Herr Behr Tel. 09823/951-23 vormittags; E-Mail:werner.behr@leutershausen.de

Stadt Leutershausen | Stadt@Leutershausen.de