Grund- u. Ersatzversorgung
PREISBLATT ab 01.01.2012
PREISBLATT ab 1.4.2011
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von §3 Nr.22 EnWG mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Leutershausen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Leutershausen für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.
"Haushaltskunden" im Sinne vom §3 Nr.22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den eines Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.