Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
- KurzbeschreibungLandkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
- Beschreibung- Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten. - Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde. 
- Rechtsgrundlagen