Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kurzbeschreibung- Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird. 
- Beschreibung- Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen). - Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.