Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
- KurzbeschreibungLandkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
- Beschreibung- Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes. 
- Rechtsgrundlagen