Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kurzbeschreibung- Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt. 
- BeschreibungWeiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.