Volkshochschule; Zahlung der Gebühren
- KurzbeschreibungDer Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.
- Beschreibung- Für den Besuch von Kursen oder Veranstaltungen der Volkshochschule werden in der Regel Gebühren erhoben, die bei der Anmeldung zu entrichten sind. - Informationen über die Gebühren, die Ermäßigungen und Gebührenerstattung finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gebühren werden je Kurs oder Veranstaltungen angegeben. - Die Gebührensatzung der Volkshochschule und die Gebühren je Kurs finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule. 
- Rechtsgrundlagen- Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)Benutzungsgebühren 
 
- Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)