Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
- KurzbeschreibungGemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
- Beschreibung- Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen. - Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung. 
- Rechtsgrundlagen- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten 
 
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)