Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
- Kurzbeschreibung- Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden. 
- Beschreibung- Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.