Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
- Kurzbeschreibung- Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden. 
- Beschreibung- Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen. - Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde. 
- KostenFür die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
- Rechtsgrundlagen