Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kurzbeschreibung- Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen. 
- Beschreibung- Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln: - Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
 - Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde. 
- Rechtsgrundlagen