Gestattungen


Allgemeine Informationen

Gaststättenrechtliche Erlaubnis für Veranstaltungen z.B. Vereinsfeste


Notwendige Unterlagen

Bei einem vorübergehenden Gaststättenbetrieb mit Verkauf von alkoholischen Getränken ist eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Antragsvordrucke gibt es im Rathaus (Obergeschoss, Zimmer Nr. 14, bei Frau Gruzlo,  Tel. 09823/951-24). Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei. Hierfür müssen Sie lediglich eine Veranstaltungsanzeige bei der Stadt Leutershausen abgeben.

Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Leutershausen zu stellen, da auch die Polizei und das Jugendamt zu dem Antrag Stellung nehmen müssen und der Bescheid muss zusätzlich noch an weitere Behörden weitergeleitet werden.

Für kurzfristig eingehende Anträge wird daher eine Auslagengebühr von 2,00 € für die noch zusätzlich anfallenden Faxkosten verlangt. Anträge werden abgelehnt, wenn sie so verspätet eingehen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nicht mehr durchgeführt werden kann. Ein Ausschank alkoholischer Getränke ist dann nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

-       Sobald die Gestattung erteilt wurde, hat der Erlaubnisinhaber die Erlaubnisgebühr zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung ausfällt oder der Erlaubnisinhaber an dieser nicht teilnimmt.

-       Die Vorschriften der VO (EG) Nr. 852/2004 sind zu beachten. Darunter fällt unter anderem auch die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Ansprechpartner

Haupt- und Personalverwaltung
Am Markt 1-3
91578 Leutershausen

Frau Madeline Gruzlo
Erdgeschoss, Zimmer 5.3
Am Markt 1-3
91578 Leutershausen
Telefon (09823) 951 28
Telefax (09823) 951428


Formulare

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