Briefwahlunterlagen
Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie die an Sie zugesandte Wahlbenachrichtigung. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108 d des Strafgesetzbuchs). Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.
Die Onlinebeantragung ist nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes bis 23.09.2020, 18.00 Uhr möglich .
Zwingend sind anzugeben:
- Nummer des Stimmbezirks
- Wählerverzeichnisnummer
Der rote Wahlbrief samt Inhalt muss bis spätestens Sonntag, 27.09.2020 um 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen. Bitte beachten Sie jedoch die Postlaufzeit.
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