Mikrozensus 2026 startet

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der

Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet

– der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung

ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der

Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung

und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.

Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass

politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden

können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im

Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa

65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft

zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen

dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen

der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ

hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung

von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen

und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen

Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme

am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser

Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe

über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen

Landesamts für Statistik ausweisen.

Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich

zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte

ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können

entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet

werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte

im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend

geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember

statt.

Es besteht Auskunftspflicht

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer

Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz

Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich

für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter

Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich

ist.