Reduzierung der Sammelstellen

Die Sammlung wird künftig gezielter an ausgewählten Wertstoffhöfen erfolgen. Die Änderung erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen.

Zu den Nichtverpackungskunststoffen gehören unter anderem Gießkannen, Wäschekörbe, Bobby Cars, Gartenmöbel oder Haushaltseimer. Wichtig: Verpackungskunststoffe, etwa Farbeimer, Kanister oder Lebensmittelgroßgebinde, zählen nicht dazu und gehören restentleert in den Gelben Sack. Kleine Kunststoffgegenstände, die in den Restabfallbehälter passen (zum Beispiel Frischhalteboxen, Messbecher oder kleine Spielzeuge), sollen weiterhin über den Restabfall entsorgt werden. Reicht das Volumen des Restabfallbehälters nicht aus, besteht die Möglichkeit, bei der jeweiligen Gemeinde Zusatzrestabfallsäcke zu erwerben.

Ab Januar 2026 stehen an folgenden Wertstoffhöfen spezielle NVPK-Container zur Verfügung: Adelshofen, Bechhofen, Burgoberbach, Dietenhofen, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Heilsbronn, Lehrberg, Lichtenau, Neuendettelsau, Rothenburg ob der Tauber, Sachsen bei Ansbach, Schillingsfürst und Wassertrüdingen. An diesen Standorten können bis zu zwei Kubikmetern NVPK abgegeben werden. Wer lediglich ein Einzelstück entsorgen möchte, kann dies alternativ an einem Wertstoffhof mit Sperrmüllcontainer tun.

Nicht angenommen werden Kunststoffe aus Bau- und Abbrucharbeiten (z. B. PVC-Rohre oder Fenster), Folien, Verpackungskunststoffe oder Fässer mit Gift- bzw. Gefahrensymbolen wie Spritzmittelkanister. Ebenso dürfen Mengen über zwei Kubikmetern nicht abgegeben werden. Diese Materialien sind über einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb zu entsorgen.

Mit der Anpassung der Sammelstruktur soll eine wirtschaftlich tragfähige und zugleich dezentrale Entsorgungslösung gewährleistet werden. Der Landkreis Ansbach bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Beachtung der geänderten Regelungen.