Die neue Grundsteuer in Bayern
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Warum erhalte ich einen Grundsteuerbescheid?
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig.
Alle Grundstückseigentümer/innen erhalten im Dezember 2024 einen Grundsteuerbescheid durch die Stadt Leutershausen. Dieser Bescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode (Stichtag 01.01.2022).
Diese Bewertungen führte ausschließlich das Finanzamt durch, welches der Stadt Leutershausen anschließend den entsprechenden Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Auf dessen Grundlage hat die Stadt Leutershausen Ihre zu zahlende Grundsteuer ermittelt.
Die Stadt Leutershausen hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Messbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte schriftlich ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt (unter Angabe Ihres Aktenzeichens) oder an die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 307 000 77 und nicht an die Stadt Leutershausen.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Kann ich Widerspruch einlegen?
Wenn Sie mit der Höhe Ihrer Grundsteuer unzufrieden sind, können Sie Widerspruch gegen Ihren Grundsteuermessbetrag einlegen. Der Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt ermittelt und Ihnen durch den Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Der Widerspruch ist kostenfrei (schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form) bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzulegen (sh. Rückseite Ihres Grundsteuermessbescheides).
Muss ich trotz eingelegten Widerspruchs die Grundsteuer zahlen?
Ja, Sie müssen trotzdem bezahlen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Sollte das Finanzamt Ihrem Widerspruch Recht geben, wird der zu viel entrichtete Betrag zurückerstattet.
Zahlungen der Grundsteuer an die Stadt Leutershausen
Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen. Sollten Sie das SEPA-Lastschriftverfahren nicht nutzen, vergessen Sie bitte nicht die bestehenden Daueraufträge entsprechenden bei Ihrer Bank abzuändern.
Die Hebesätze der Stadt Leutershausen wurden wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 530 %
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 220 %
Beispielberechnung: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Grundsteuer A: 100 € x 5,30 = 530 €
Grundsteuer B: 100 € x 2,20 = 220 €
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