Veröffentlichung nach EnWG

 

 

Feststellung des Grundversorgers für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 im Netzgebiet des Kommunalunternehmen Leutershausen

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Stichtag 01. Juli 2021 versorgte das Kommunalunternehmen Leutershausen mehr als 50% der Haushaltskunden im Sinne von § 3 Ziffer 22 EnWG im Netz des Kommunalunternehmen Leutershausen. Nach § 36 (2) EnWG wird daher das Kommunalunternehmen  Leutershausen als Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 festgestellt.

 

Netzrelevante Daten
Strukturmerkmale