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Benefiz-Kunstauktionsbedingungen

 

1.     Anwendungsbereich

  • Die vorliegenden AGB gelten für die Versteigerung von Gemälden im Rahmen des Projekts „Benefiz-Kunstauktion“ der Bürgerstiftung Leutershausen ab dem 19.04.2023 auf der Website der Stadt Leutershausen www.leutershausen.de
  • Sie sind jederzeit abrufbar unter:

https://www.leutershausen.de/seite/623218/benefiz-kunstauktion.html

und in den Räumlichkeiten der Sparkasse Leutershausen, am 19.04.2023, ab 17:00 Uhr, einsehbar.

 

2.     Versteigerung

  • Die Versteigerung erfolgt im Namen des Versteigerers (Bürgerstiftung Leutershausen) für eigene Rechnung. Die Erlöse der Versteigerung werden zu 100 als Zustiftung der Bürgerstiftung Leutershausen verwendet. Der Versteigerer handelt ohne jedwede Gewinnerzielungsabsicht und erhält keine Provision.
  • Die Versteigerungsgemälde sind auf der Website zur Veranschaulichung abgebildet und beschrieben. Die Abbildungen und Beschreibungen bieten keine Gewähr für die Beschaffenheit und das Erscheinungsbild (z. B. Farbe) der Gemälde. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie.
  • Die Gemälde sind gebraucht und werden in der Beschaffenheit versteigert, in der sie sich im Zeitpunkt der Versteigerung befinden.
  • Der Versteigerer bestimmt Ort und Zeitpunkt der Versteigerung. Er ist berechtigt den Ort oder die Zeit jederzeit zu ändern.

 

3.     Durchführung der Versteigerung

  • Die Versteigerung erfolgt in einer Phase. Bieter haben zunächst die Möglichkeit ab dem 19.04.2023 auf der Website (siehe oben) ein rechtlich bindendes Gebot (Angebot) abzugeben (Online-Versteigerung). Eine Vor-Ort Versteigerung wird nicht stattfinden. Bieter dürfen nur volljährige Personen sein.
  • Der Zuschlag (Annahme des Angebotes) erfolgt am Ende der Benefiz-Kunstauktion am 02.06.2023, um 12:00 Uhr und die Zuschläge erfolgen im Rahmen einer Sitzung des Stiftungsrates. Voraussetzung ist, dass ihr Gebot das höchste ist.
  • Jeder Bieter erhält vom Versteigerer eine Bieternummer. Voraussetzung hierfür ist das Ausfüllen des Bieterformulars auf der Website.
  • Bieter müssen das Bieterformular auf der Website ausfüllen. Folgende Angaben zwingend erforderlich:
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Der Bieter verpflichtet sich, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Der Bieter darf seine Bieternummer nicht an Dritte weitergeben. Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte die Bieternummer nicht erlangen können. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet er dem Versteigerer für daraus entstandene Schäden.

  • Die Versteigerung des jeweiligen Gemäldes beginnt mit der Freischaltung des Gegenstandes auf der Website. Alle Gemälde werden gleichzeitig zur Versteigerung freigeschaltet.
  • Die Gebote werden jeweils um 10,00 Euro bis max. 1000,00 Euro gesteigert. Kleinere und größere Schritte, innerhalb eines Gebots, sind nicht möglich. Die Beträge dazwischen sind frei wählbar.
  • Das Gebot des Bieters stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu dem gebotenen Preis dar. Durch den Zuschlag des Auktionators kommt zwischen dem Versteigerer und dem Höchstbieter der Vertrag zustande.
  • Der Zuschlag wird am Ende der Auktion, am 02.06.2023, um 12:00 Uhr, erteilt. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme des Gemäldes und zur Zahlung des Kaufpreises. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags. Der Auktionator hat das Recht, ohne Begründung ein Gebot abzulehnen oder den Zuschlag zu verweigern. Wird ein Gebot abgelehnt oder der Zuschlag verweigert, bleibt das vorangegangene Gebot wirksam.
  • Der Versteigerer bzw. Auktionator ist berechtigt, Posten während der Auktion zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen.

 

4.     Kaufpreis, Zahlung, Abnahme, Eigentumsvorbehalt

  • Der Kaufpreis entspricht dem Gebot, welches den Zuschlag erhalten hat. Ein Aufgeld wird nicht erhoben. Der Kaufpreis wird sofort mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig.
  • Der Kaufpreis ist in Euro entweder bar, bei der Stadtkasse Leutershausen, oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuschlag per Banküberweisung an den Versteigerer zu entrichten. Das Gemälde wird dem Ersteigerer erst ausgehändigt, wenn der Kaufpreis vollständig entrichtet wurde.
  • Der Käufer ist verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand spätestens zwei Wochen nach Zuschlag und nach vorheriger telefonischer Anmeldung beim Versteigerer abzuholen. Holt der Käufer den Gegenstand nicht innerhalb von zwei Wochen ab, so gerät er in Annahmeverzug.
  • Das Eigentum geht auf den Käufer erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises über.

 

5.     Nachverkauf

  • Der Versteigerer behält sich vor nicht versteigerte Gegenstände in den Nachverkauf zu geben. Der Nachverkauf gilt als Teil der Versteigerung.
  • Der Interessent kann

online unter www.leutershausen.de,

schriftlich, per E-Mail an oder

telefonisch unter 09823 951-0 oder 09823 951-29,

ein Gebot abgeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Versteigerer das Gebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang in Textform annimmt. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten entsprechend.

 

6.     Gewährleistung & Widerrufsrecht

  • Es geltend die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
  • Der Kunstgegenstand wird in der Beschaffenheit veräußert, in der er sich bei Erteilung des Zuschlags befindet und vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden konnte. Weitere Beschaffenheitsmerkmale sind nicht vereinbart.
  • Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB nicht.

 

7.     Haftung

  • Der Versteigerer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Versteigerer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
  • Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von dem Versteigerer der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Versteigerers.

 

8.     Schlussbestimmungen

  • Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, welche unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
  • Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Stadtverwaltung

Am Markt 1-3 

91578 Leutershausen

Telefon:(0 98 23) 9 51-0

Telefax: (0 98 23) 9 51-50

E-mail:

 
Öffnungszeiten

Das Rathaus hat ab 15.06.2020 neue Öffnungszeiten:

Montag 07.30 - 12.30 Uhr

Dienstag 07.30 - 12.30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag 07.30 Uhr - 12.30 Uhr

 
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