Blue solar panels under deep blue sky

Photovoltaikanlagen im Esembleschutzgebiet der Stadt Leutershausen

Bürgerinformation zu Solaranlagen auf Hausdächern im Stadtgebiet Leutershausen

Sehr geehrte Mitbürger, sehr geehrte Mitbürgerinnen,

die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen leistet einen großen Beitrag zur regenerativen Stromerzeugung und somit zur Energiewende in Deutschland. Viele Gebäudeeigentümer haben sich bereits dafür entschieden, eine eigene Photovoltaik-Anlage zu betreiben.

Derzeit erreichen uns in der Stadtverwaltung vermehrt Anfragen von Hausbesitzern aus dem Innenstadtbereich, die beabsichtigen, Photovoltaik- oder Solarthermie-Module auf ihrem Hausdach zu installieren. Die Stadt Leutershausen begrüßt dieses Engagement und möchte Sie bei der Realisierung der Anlagen unterstützen.

Unter bestimmten gestalterischen Auflagen sind auf den Dachflächen im Innenstadtbereich Solaranlagen möglich, sofern sie sich auf Grund Ihrer Lage und Ausrichtung dafür eignen. Im Sinne des Erhalts des historischen Stadtbildes von Leutershausen genießt unsere Altstadt und der umliegende Bereich an der Stadtmauer einen denkmalschutzrechtlichen Ensembleschutz. In diesem Schutzgebiet und auf allen Gebäuden mit Einzeldenkmalschutz, auch außerhalb des Schutzgebietes, ist die Installation von Solaranlagen nicht ohne weiteres zulässig. Der Geltungsbereich des Ensembleschutzgebietes sowie die Einzeldenkmale sind auf dem unten aufgeführten Luftbild dargestellt. Die Einzeldenkmale erkennen Sie an den magentafarbig markierten Dachflächen.

Wer im Ensembleschutzgebiet oder auf einem Einzeldenkmal eine Solaranlage installieren möchte, muss einen Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Ansbach stellen. Die Antragsunterlagen können Sie bei uns in der Stadtverwaltung anfordern oder auf der Internetseite des Landratsamtes Ansbach herunterladen.

Nach Antragstellung findet in der Regel ein Ortstermin mit einem Mitarbeiter des Bauamts des Landratsamtes Ansbach statt. Dabei wird besprochen, wie die Anlage gestaltet sein muss, um den rechtlichen Belangen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Danach erhalten Sie einen Bescheid mit Angaben zu den gestalterischen Auflagen. Erst nach Erteilung der Genehmigung und unter Einhaltung der darin genannten Auflagen darf mit der Installation der Anlage begonnen werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an Gerald Ulrich als Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Bereich Klima- und Umweltschutz wenden.

Bild: Stadt Leutershausen