Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Durch das Wärmeplanungsgesetz entsteht eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) durchzuführen.
Kommunen bis 10000 Einwohner müssen die KWP spätestens bis 30.06.2028 fertigstellen.
Die KWP ist ein zentrales Instrument zur Transformation der Wärmeversorgung hin zur Treibhausgasneutralität. Sie ist eine strategische Planung, die den Weg zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung eines Gemeindegebiets bis zum Zieljahr (2045) aufzeigen soll.
Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt in grob in vier Schritten:
- Bedarfsanalyse zur Ermittlung des gesamten Wärmebedarfs aller Gebäude in Leutershausen Potentialanalyse
- Potentialanalyse zur Wärmeerzeugung (Bestand und erschließbare Quellen
- Zielszenario wie und in welchen Schritten eine CO2 neutrale Wärmeversorgung erreicht werden kann
- Umsetzungsmaßnahmen
Die KWP enthält keine gesetzliche Verpflichtung ein Nahwärmenetz tatsächlich zu errichten. Sie kann jedoch als Trittbrett in eine kommunale Wärmeversorgung genutzt werden. Sie ist ein öffentlicher Prozess, in den lokale Akteure mit einbezogen werden. Bei der Bestandsanalyse kann die Mitwirkung der Bevölkerung erforderlich werden.
Die KWP wird nach ihrer Fertigstellung über die Internetseite des KWW (Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewände) veröffentlicht.