Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
- KurzbeschreibungVorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.
- Beschreibung- Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel, - brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
- ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
- materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.
 - Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche: - Löschen von Bränden
- Betrieb von Feuerstätten
- Feuer im Freien
- Brennstoffrückstände
- Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
- Rauchen, Rauchverbot
- Elektrische Geräte
- Verbrennungsmotoren
- Feuergefährliche Arbeitsgeräte
- Feste Brennstoffe
- Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
- Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
- Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
- Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
- Sonstige selbstentzündliche Stoffe
- Ballone
- Ausschmücken von Räumen
- Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
- nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
- Rettungswege
 
- Rechtsgrundlagen