Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt
- KurzbeschreibungDie bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
- Beschreibung- Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören: - fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
- Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
- Baubegehung
- Werkplanung
- Ausschreibung
- Vergabe
- Abrechnung
- Raumbuch
- Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
- CAD-Aufnahmen
- Ermittlung von Gebäudedaten
 
- Rechtsgrundlagen- Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Aufgaben des eigenen Wirkungskreises 
- Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Aufgaben des eigenen Wirkungskreises 
 
- Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)