Hallenbad
Damit während der Corona-Pandemie auch im Hallenbad ein sicheres Schwimmen gewährleistet werden kann, wurde ein Hygienekonzept erstellt. Zudem wurden die Öffnungszeiten so gelegt, dass zwischen den Intervallen eine zusätzliche
Reinigung stattfinden kann.
Die Öffnungszeiten für das Hallenbad sind:
Montag: 16.00 - 20.00 Uhr Wasserwacht
Dienstag: 16.00 - 19.00 Uhr Öffentliches Schwimmen
Mittwoch: 16.00 - 21.00 Uhr Öffentliches Schwimmen
Donnerstag: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen
Freitag: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen
Samstag: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliches Schwimmen
Darüber hinaus findet an den Wochentagen von 08.00 – 15.00 Uhr am Vormittag Schulschwimmen statt.
Im Hallenbad dürfen sich maximal 16 Gäste gleichzeitig aufhalten.
Diese Anzahl wird stets durch das Aufsichtspersonal kontrolliert.
Seit dem 24.11.2021 gilt 2G plus! (Geimpfte und Genesene plus negativer Corona-Test)
Auf Spielgeräte und Leihgaben muss bis auf weiteres verzichtet werden.
Besucher des Hallenbads werden gebeten, im Eingangsbereich bzw. Sanitäranlagen einen Mund-Nasenschutz (FFP2) zu tragen. Um den vorgegebenen Abstand von 1,50 m einzuhalten, wurden Hinweise in allen Bereichen angebracht. Zudem werden die Kundenkontaktdaten zu Ermöglichung einer Kontaktnachverfolgung dokumentiert.
Der Einlass von Kindern unter 7 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.
Hinweis:
Die erhobenen Besucherdaten werden ausschließlich zur Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten aufbewahrt und spätestens einen Monat nach dem letzten Kontakt gelöscht bzw. vernichtet.
Aktuell gehen wir von folgenden Anwendungsvorgaben aus:
Stufe gelb:
- Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Einlass, da Ausnahmeregelung auch bei „Stufe gelb“ weiterhin gilt.
- Diese Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler gilt auch für das „Freizeitschwimmen“, Vereinsschwimmen und Kurse, sowie für Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder.
Stufe rot:
- Schülerinnen und Schüler erhalten bis zum 12. Geburtstag Einlass zum Schulschwimmen. Ältere Schülerinnen und Schüler benötigen einen Impf- oder Genesenennachweis. Die regelmäßigen Schultests (Schülerausweis) sowie ein PCR-Test ist auch für das Schulschwimmen dann nicht mehr ausreichend.
- „Freizeitschwimmen“, Vereinsschwimmen etc. bis zum 12. Geburtstag, Schülerausweis ausreichend. Ältere Schülerinnen und Schüler benötigen einen Impf- oder Genesenennachweis.